Anhang 2 BioAbfV — (zu § 2 Nummer 2, § 3 Absatz 2 bis 7) Anforderungen an die hygienisierende Behandlung von Bioabfällen zur Gewährleistung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit | Junoda
(zu § 2 Nummer 2, § 3 Absatz 2 bis 7) Anforderungen an die hygienisierende Behandlung von Bioabfällen zur Gewährleistung der seuchen- und phytohygienischen Unbedenklichkeit
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Anhang 2 BioAbfV
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