Art 13 2. GleiBGGesetz zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Dieses Gesetz tritt am 1. September 1994 in Kraft.
Art 5 BeitrS. RV/BA ÄndGGesetz zur Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Bundesanstalt für Arbeit
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1991 in Kraft.
Art 13 Abs. 1 2. AAÜG-ÄndGZweites Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1999 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.