BKleingG — InhaltsübersichtZweiter Abschnitt KleingartenpachtverhältnisseGesetzBundgeltende Fassung§ 13 BKleingGAbweichende VereinbarungenBundeskleingartengesetz · Zweiter Abschnitt § 12Vereinbarungen, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnitts abgewichen wird, sind nichtig. § 12