§ 4 Nr. 3 BKAmtZustAnOAnordnung des Bundeskanzleramtes zur Übertragung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten
die Ausübung der Disziplinarbefugnisse bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten (§ 84 Satz 1 des Bundesdisziplinargesetzes).
§ 7 Abs. 2 BeamtZustV FM NRWVerordnung über beamtenrechtliche Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Ministerium der Finanzen
Die Befugnis zur Festsetzung der Kürzung von Dienstbezügen nach § 32 Absatz 2 Nummer 2 des Landesdisziplinargesetzes sowie die Befugnis zur Erhebung der…
II. BMinWKBDGAnOAnordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
Die Befugnis zur Festsetzung der Kürzung von Dienstbezügen bis zum Höchstmaß nach § 34 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesdisziplinargesetzes sowie die Befugnis zur…
I. Nr. 1 BUKDiszAnOAnordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Unfallkasse des Bundes
nach § 33 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 Nr. 1 des Bundesdisziplinargesetzes die Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß für die Beamtinnen und Beamten…
III. Nr. 1 Buchst. a DelegationsAnO BEVAnordnung des Präsidenten des Bundeseisenbahnvermögens über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten, über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundeseisenbahnvermögens
nach § 33 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesdisziplinargesetzes die Befugnis, die Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß festzusetzen,