III. BKOrgErl 1991-04Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
III. BKOrgErl1997BekBekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
(XXXX) BKOrgErl 1986Organisationserlaß des Bundeskanzlers
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
(XXXX) Nr. IV BKOrgErl 2001Organisationserlass des Bundeskanzlers
Die weiteren Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Bundesministerien in Abstimmung mit dem Chef des Bundeskanzleramtes geregelt.
VI. BKOrgErl 2013Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.