VI. BKOrgErl 2013Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
II. BKOrgErl 2009Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
IX. BKOrgErl1998BekBekanntmachung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers
Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt."
XI. BKOrgErl 2021Organisationserlass des Bundeskanzlers
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.
II. BKOrgErl 2009-10Organisationserlass der Bundeskanzlerin
Die Einzelheiten des Übergangs werden zwischen den beteiligten Mitgliedern der Bundesregierung geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.