§ 38 Abs. 8 EWPBGGesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Absatz 6 ist auf die Haftung nach Absatz 7 entsprechend anzuwenden.
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 HkNRGGesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung von Herkunftsnachweisregistern für Gas, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien
§ 5 Absatz 1 Nummer 8 oder Nummer 10,
§ 46 Abs. 1 SEBGGesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
Ordnungswidrig handelt, wer
§ 43 Abs. 1 Nr. 8 KSpTGGesetz zur dauerhaften Speicherung und zum Transport von Kohlendioxid
entgegen
§ 8 Abs. 1 TranspRLGGesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2000/52/EG der Kommission vom 26. Juli 2000 zur Änderung der Richtlinie 80/723/EWG über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen
Ordnungswidrig handelt, wer