Anlage BMGBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit für die individuell zurechenbaren Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4393 - 4454; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 2 Abs. 1 BMDVTKBGebVHöhe der Gebühren und Auslagen
Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Anlage.
Anlage BMUKNBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2336 - 2347; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage BMIBGebVBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4229 - 4242)