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Die Befugnis, Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen Angelegenheiten zu erlassen, wird den folgenden Behörden übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen haben:
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
dem Bundessortenamt,
dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
dem Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen,
dem Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
dem Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ernährung und Lebensmittel,
dem Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei,
dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen,
dem Bundesverwaltungsamt.
dem Bundesverwaltungsamt.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach Absatz 1 selbst auszuüben.
die Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem…
dem Bundesverwaltungsamt,
Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden übertragen, soweit es sich um Widersprüche von Beamten des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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