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Dienstvorgesetzte im Sinne des Bundesdisziplinargesetzes sind außer der Bundesministerin der Finanzen oder dem Bundesminister der Finanzen
die Präsidentin oder der Präsident der Generalzolldirektion,
die Präsidentin oder der Präsident des Bundeszentralamtes für Steuern,
die Direktorin oder der Direktor des Informationstechnikzentrums Bund,
die Leiterinnen oder Leiter der Hauptzollämter,
die Leiterinnen oder Leiter der Zollfahndungsämter.
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