Gesetze
Gesetz wird geladen …
Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Berufsbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes
Ein neuer Chat, das ganze BMinBFZustAnO bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.