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Anlage 9 BmTierSSchV — (zu § 22 Abs. 1, 3 und 4, §§ 23a, 24a Abs. 1, §§ 26 und § 27 Abs. 1 Satz 1 und § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 Satz 1) *Fe Einfuhr von Tieren und Waren nach unionsrechtlich festgelegten Anforderungen */ | Junoda