Gesetze
Gesetz wird geladen …
Triebfahrzeuge dürfen mit dem Triebfahrzeugführer allein besetzt sein, wenn gewährleistet ist, daß die Signale vom Triebfahrzeugführer stets aufgenommen werden können. Das gilt für Dampflokomotiven nur, wenn die Bedienung der Feuerung dem Triebfahrzeugführer möglich ist, ohne daß er bei seinen Aufgaben als Triebfahrzeugführer behindert wird. Funkferngesteuerte oder von einem führenden Fahrzeug aus gesteuerte Triebfahrzeuge dürfen unbesetzt sein.
Arbeitende Triebfahrzeuge müssen während der Fahrt mit einem Triebfahrzeugführer besetzt sein; gesteuerte Triebfahrzeuge (§ 18 Abs. 4) dürfen unbesetzt sein.…
Arbeitende Triebfahrzeuge müssen während der Fahrt mit einem Triebfahrzeugführer besetzt sein. Dampflokomotiven müssen außerdem mit einem Heizer besetzt sein,…
Arbeitende Triebfahrzeuge müssen während der Fahrt mit einem Triebfahrzeugführer besetzt sein; bei Kleinlokomotiven dürfen die Aufgaben des Triebfahrzeugführers…
Ferngesteuerte Triebfahrzeuge brauchen nicht besetzt zu sein, wenn die Aufgaben des Fahrtleiters und des Triebfahrzeugführers von ein und demselben…
Auf dem Führerstand der Triebfahrzeuge darf ohne Erlaubnis des Anschlussinhabers niemand mitfahren. Es muß sichergestellt sein, daß der Triebfahrzeugführer…
Auf Triebfahrzeugen darf außer den dienstlich dazu berechtigten Personen ohne Erlaubnis des Anschlussinhabers oder des Eisenbahnbetriebsleiters niemand…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.