§ 6 Abs. 2 WpHGGesetz über den Wertpapierhandel
Die Bundesanstalt überwacht im Rahmen der ihr jeweils zugewiesenen Zuständigkeit die Einhaltung der Verbote und Gebote dieses Gesetzes, der auf Grund dieses…
§ 25 Abs. 1 BörsGAussetzung und Einstellung des Handels
Die Geschäftsführung kann den Handel von Finanzinstrumenten, Wirtschaftsgütern oder Rechten Die Geschäftsführung ist verpflichtet, Maßnahmen nach Satz 1 zu…
§ 24 Abs. 2b BörsGBörsenpreis
Die Börse hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um auch bei erheblichen Preisschwankungen eine ordnungsgemäße Preisermittlung sicherzustellen. Geeignete…
§ 14a Abs. 1 WpHGGesetz über den Wertpapierhandel
Die Bundesanstalt kann die zur Durchsetzung eines von einer zuständigen Stelle der Europäischen Union oder Einrichtungen eines Mitgliedstaates der Europäischen…
§ 46g Abs. 1 Nr. 3 KWGGesetz über das Kreditwesen
anordnen, daß die Börsen im Sinne des Börsengesetzes vorübergehend geschlossen bleiben.