BörsZulV — InhaltsübersichtGesetz(XXXX) §§ 13 bis 47 BörsZulV(weggefallen)Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse · Erstes Kapitel, Erster Abschnitt § 12Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 12