§ 1 BöttchMstrV
Gegenstand
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die besonderen Anforderungen an das Verfahren im Böttcher-Handwerk.
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die besonderen Anforderungen an das Verfahren im Böttcher-Handwerk.