§ 45 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. p BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
§ 34 über die Kenntlichmachung von Sitzplätzen für Schwerbehinderte,
§ 47 Abs. 2 Nr. 2 BOStrabBeschriftungen und Sinnbilder
Sinnbilder nach Anlage 3 an den Sitzplätzen, die für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen und für Fahrgäste mit kleinen Kindern vorzusehen sind,
§ 34 BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Der Unternehmer hat Sitzplätze für Schwerbehinderte, in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, ältere oder gebrechliche Personen, werdende Mütter und für Fahrgäste…
Anhang 1 32014R1300VERORDNUNG (EU) Nr. 1300/2014 DER KOMMISSION vom 18. November 2014 über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (Text von Bedeutung für den EWR)
INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 1.1. Technischer Anwendungsbereich 1.2. Geografischer Anwendungsbereich 2. ANWENDUNGSBEREICH IN BEZUG AUF TEILSYSTEME —…
§ 45 Abs. 1b Nr. 2 StVOStraßenverkehrs-Ordnung
im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder…