§ 85 Abs. 3 BPersVGOrdentliche Kündigung
Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht beteiligt worden ist.
§ 74 Abs. 3 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Eine ohne Beteiligung des Personalrates ausgesprochene Kündigung oder ein ohne Beteiligung des Personalrates geschlossener Aufhebungs- oder Beendigungsvertrag…
Art. 1 Abs. 8 Nr. 23 Buchst. d SN-16771Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze
Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: „Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der Personalrat nicht angehört wurde.“
§ 102 Abs. 1 BetrVGBetriebsverfassungsgesetz
Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats…
§ 78 Abs. 1 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Wird der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer gekündigt, obwohl der Personalrat nach Satz 3 Einwendungen gegen die Kündigung erhoben hat, ist der Arbeitnehmerin…