§ 73 Abs. 6 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Vor fristlosen Entlassungen, Kündigungen während der Probezeit und außerordentlichen Kündigungen ist der Personalrat anzuhören. Die Dienststellenleitung hat die…
§ 100 Abs. 2 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Hat der Personalrat Bedenken, so hat er sie der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, unter Angabe…
§ 29 Abs. 8 PostPersRGGesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost
Der Betriebsrat ist vor fristlosen Entlassungen von Beamten entsprechend § 86 Satz 1 bis 3 des Bundespersonalvertretungsgesetzes anzuhören.
Art. 1 Abs. 9 Nr. 80 SN-20912Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
„Hat der Personalrat Bedenken, hat er sie unter Angabe der Gründe der Dienststellenleitung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen, schriftlich…
§ 55 Abs. 1 BPersVGSchutz vor Kündigung, Versetzung, Abordnung und Zuweisung
Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, bedarf der Zustimmung des Personalrats. Verweigert der…