§ 69 Abs. 1 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Die Hauptpersonalräte für den Bereich der Staatsbehörden bilden die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte. Die Personalräte der obersten Dienstbehörden, bei…
Art. 1 Abs. 1 SN-20912Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes
Die Hauptpersonalräte für den Bereich der Staatsbehörden bilden die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte. Die Personalräte der obersten Dienstbehörden, bei…
Art. 1 Abs. 1 SN-16771Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze
Die Hauptpersonalräte für den Bereich der Staatsbehörden bilden die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (AG-HPR). Die Personalräte der obersten…
§ 9 Abs. 1 BPersVGStellung der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
Dienststelle und Personalvertretung arbeiten mit den in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Beschäftigten und…
§ 40 Abs. 3 BPersVGBeschlussfassung in gemeinsamen Angelegenheiten und in Gruppenangelegenheiten
Absatz 2 gilt entsprechend für Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen zweier Gruppen betreffen.