BPersVWO — InhaltsübersichtErster Teil Wahl des Personalrates›Vierter Abschnitt Wahl der Vertreter der nichtständig BeschäftigtenGesetzBund§ 31 BPersVWO(weggefallen)Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz · Erster Teil, Vierter AbschnittDiese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).