§ 46a Abs. 1 ASOG BlnAllgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) in der Fassung vom 11. Oktober 2006
Die Ordnungsbehörden und die Polizei können Anrufe über Notrufeinrichtungen sowie den Funkverkehr ihrer Leitstellen auf Speichermedien aufzeichnen. Der zentrale…
§ 24 Abs. 1 PolG NRWPolizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Polizei kann Anrufe über Notrufeinrichtungen auf Tonträger aufzeichnen. Eine Aufzeichnung von Anrufen im Übrigen ist nur zulässig, soweit die Aufzeichnung…
§ 11 BKAGGesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
Das Bundeskriminalamt kann Telefonanrufe aufzeichnen, die über Rufnummern eingehen, die der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden soweit dies zur Erfüllung…
§ 33 Abs. 1 SPolDVGSaarländisches Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) Vom 6. Oktober 2020*
1Die Vollzugspolizei zeichnet eingehende Notrufe zur Dokumentation des Notfallgeschehens auf. 2Die Aufzeichnung anderer Anrufe ist nur zulässig, soweit dies zur…
§ 34 Abs. 2 ZFdGGesetz über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter
Die Aufzeichnungen sind sofort und spurenlos zu löschen, sobald sie nicht mehr zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, spätestens jedoch nach 30 Tagen, es sei…