Anlage I Abs. 6 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Der Erwerb der Erlaubnis und Berechtigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und der Berechtigung nach Absatz 1 Satz 2 wird durch allgemeine Verwaltungsvorschrift…
§ 23 Abs. 2 BBodSchGGesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß der Vollzug dieses Gesetzes und der auf dieses…
§ 14 Abs. 3 LuftSiGLuftsicherheitsgesetz
Der Bundesminister der Verteidigung kann den Inspekteur der Luftwaffe generell ermächtigen, Maßnahmen nach Absatz 1 anzuordnen.
§ 108 Abs. 1 SVGGesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und früheren Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
Das Bundesministerium der Verteidigung erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes mit Ausnahme des Teils 3 erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften…
§ 3 SAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten
Für Maßnahmen nach dieser Verordnung ist das Bundesministerium der Verteidigung zuständig, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist. Das Bundesministerium der…