§ 13 AdenauerHStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus
Mit ihrem Entstehen übernimmt die "Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus" die Rechte und Pflichten, welche für die Bundesrepublik Deutschland durch die mit den…
§ 17 HdGStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen auf die Stiftung sämtliche Rechte und Pflichten über, welche die Bundesrepublik Deutschland für die unselbständige…
§ 1 BPräsTHHStiftGRechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus" wird mit Sitz in Stuttgart eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die…
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BPräsTHHStiftGStiftungszweck
den Nachlaß Theodor Heuss zu sammeln, zu pflegen, zu verwalten und für die Interessen der Allgemeinheit in Wissenschaft, Bildung und Politik auszuwerten.
§ 16 Abs. 1 JMBStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
Mit ihrem Entstehen übernimmt die "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" die Rechte und Pflichten, welche für die zum selben Zeitpunkt aufgelöste landesunmittelbare…