Anlage EuRAGGesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Fundstelle: BGBl. I 2003, 2075; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote - in Belgien:Avocat/Advocaat/Rechtsanwalt- in Bulgarien:AДBOKAT (Advokat)- in…
§ 206 Abs. 2 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates diejenigen Berufe aus Mitgliedstaaten der…
§ 31 Abs. 3 Nr. 5 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
die Berufsbezeichnung und Fachanwaltsbezeichnungen; bei ausländischen Rechtsanwälten zudem den Herkunftsstaat der Berufsbezeichnung sowie die Rechtsgrundlage…
§ 207 Abs. 4 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Der niedergelassene ausländische Rechtsanwalt hat die Berufsbezeichnung nach dem Recht des Herkunftsstaats zu führen. Er hat bei der Führung seiner…
§ 207a Abs. 1 Nr. 3 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
ihre Gesellschafter Rechtsanwälte oder Angehörige eines der in § 59c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Berufe sind,