BRAO — InhaltsübersichtSiebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren›Zweiter Abschnitt Verfahren im ersten Rechtszug›Zweiter Unterabschnitt Einleitung des VerfahrensGesetzBund(XXXX) §§ 124 bis 129 BRAO(weggefallen)Bundesrechtsanwaltsordnung · Siebenter Teil, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 123§ 130 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 123§ 130