BRAO — InhaltsübersichtZweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften›Erster Abschnitt Zulassung zur RechtsanwaltschaftGesetzBund§ 11 BRAO(weggefallen)Bundesrechtsanwaltsordnung · Zweiter Teil, Erster Abschnitt § 10§ 12 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 10§ 12