BRAO — InhaltsübersichtSiebenter Teil Anwaltsgerichtliches Verfahren›Zweiter Abschnitt Verfahren im ersten Rechtszug›Dritter Unterabschnitt Hauptverhandlung vor dem AnwaltsgerichtGesetzBund§ 136 BRAO(weggefallen)Bundesrechtsanwaltsordnung · Siebenter Teil, Zweiter Abschnitt, Dritter Unterabschnitt § 135§ 137 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 135§ 137