§ 1042 Abs. 2 ZPOZivilprozessordnung
Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden.
§ 3 Abs. 2 BRAORecht zur Beratung und Vertretung
Sein Recht, in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden aufzutreten, kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden.
§ 114a Abs. 1 BRAOWirkungen des Vertretungsverbots und Zuwiderhandlungen
Der Rechtsanwalt, gegen den ein Vertretungsverbot (§ 114 Abs. 1 Nr. 4) verhängt ist, darf auf dem ihm untersagten Rechtsgebiet nicht als Vertreter oder Beistand…
§ 155 Abs. 3 BRAOWirkungen des Verbots
Das Mitglied der Rechtsanwaltskammer, gegen das ein Vertretungsverbot (§ 150 Absatz 1) verhängt ist, darf weder als Vertreter oder Beistand vor einem Gericht,…
§ 14 Abs. 5 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.