BRAO — InhaltsübersichtZweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften›Erster Abschnitt Zulassung zur RechtsanwaltschaftGesetzBund§ 8 BRAO(weggefallen)Bundesrechtsanwaltsordnung · Zweiter Teil, Erster Abschnitt § 7§ 9 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 7§ 9