BrucelloseV — InhaltsübersichtAbschnitt 2 Schutzmaßregeln›Unterabschnitt 7 Aufhebung der SchutzmaßregelnGesetzBund§ 18 BrucelloseV(weggefallen)Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen · Abschnitt 2, Unterabschnitt 7 § 17Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 17