§ 14 Abs. 1 BRüGIst vor Inkrafttreten dieses Gesetzes über einen rückerstattungsrechtlichen Anspruch (§§ 1, 3) ganz oder teilweise rechtskräftig entschieden worden oder eine…
§ 12 Abs. 3 BRüGIst vor Inkrafttreten dieses Gesetzes in einem Entschädigungsverfahren über einen Anspruch nach Absatz 1 ganz oder teilweise rechtskräftig entschieden worden…
§ 24 BRüGSteht ein rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3) im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes mehreren Personen zur gesamten Hand oder…
§ 23 BRüGSteht dem rückerstattungsrechtlichen Anspruch (§§ 1, 3) ein Gegenanspruch aus demselben Entziehungstatbestand gegenüber, so vermindert sich der…
§ 25 Abs. 1 BRüGEin rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3), auf den ein Land Leistungen bewirkt, geht bis zur Höhe der Leistungen auf das Land über. Sind die Leistungen…