§ 32 Nr. 2 SortSchG 1985Sortenschutzgesetz
das Blatt für Bekanntmachungen des Bundessortenamtes zu bestimmen.
§ 53 Nr. 3 SaatGSaatgutverkehrsgesetz
das Blatt für Bekanntmachungen des Bundessortenamtes zu bestimmen.
§ 47 Abs. 5 SaatGSaatgutverkehrsgesetz
Das Bundessortenamt macht die Eintragungen bekannt.
§ 55 Abs. 1 SaatGSaatgutverkehrsgesetz
Das Bundessortenamt macht die Sorten bekannt, Die Bekanntmachung kann sich auf einen Hinweis auf Veröffentlichungen der Gemeinsamen Sortenkataloge im Amtsblatt…
§ 28 Abs. 4 SortSchG 1985Sortenschutzgesetz
Das Bundessortenamt macht die Eintragungen bekannt.