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Ein Antrag auf Zertifizierung einer Person kann nur von der Person gestellt werden, die die Zertifizierung erhalten möchte.
Der Antrag muss neben den nach § 2 erforderlichen Angaben Folgendes enthalten:
Angaben über den oder die beantragten technischen Geltungsbereiche,
die für diesen technischen Geltungsbereich geforderten Nachweise nach § 4 Absatz 1 und
die Zustimmung zur Veröffentlichung einer erteilten Zertifizierung nach § 7 Absatz 2 oder den Widerspruch gegen die Veröffentlichung nach § 7 Absatz 5 Satz 1.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.