§ 48 Abs. 2 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Eine Spende, deren Wert in einem Kalenderjahr 1 000 Euro übersteigt, ist unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe dem…
§ 25 Abs. 3 PartGGesetz über die politischen Parteien
Spenden, Mitgliedsbeiträge und Mandatsträgerbeiträge an eine Partei oder einen oder mehrere ihrer Gebietsverbände, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr…
§ 4b Abs. 4 SN-9477Abgeordnetengesetz
Das Mitglied des Landtages hat über Geldspenden und geldwerte Zuwendungen aller Art (Spenden), die für seine mandatsbezogene politische Tätigkeit oder aus…
Art. 39 Abs. 1 Buchst. e 32025R2445VERORDNUNG (EU, Euratom) 2025/2445 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. November 2025 über das Statut und die Finanzierung europäischer politischer Parteien und europäischer politischer Stiftungen (Neufassung)
die Namen der Spender mit ihren Spenden entsprechend den Angaben der europäischen politischen Parteien und europäischen politischen Stiftungen gemäß Artikel 25…
§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStGEinkommensteuergesetz
Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten…