BTGO1980Anl1ABest — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende Fassung6. BTGO1980Anl1ABestAusführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages 5.7. In Anzeigen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 der Verhaltensregeln sind Name und Anschrift des Vertragspartners sowie der Gegenstand der Tätigkeit mitzuteilen. 5.7.