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Richtlinien für die Fragestunde und für die schriftlichen Einzelfragen (Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, BGBl 2025 I Nr 250)
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.