§ 18 BtMAHVBetäubungsmittel-Außenhandelsverordnung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt die amtlichen Formblätter nach § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 3, § 7 Abs. 1, § 9…
§ 18 Abs. 4 BtMGGesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Für die in Absatz 1 bezeichneten Meldungen sind die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen amtlichen Formblätter zu verwenden.
§ 13 Abs. 3 Nr. 4 BtMGGesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Form, Inhalt, Anfertigung, Ausgabe, Aufbewahrung und Rückgabe des zu verwendenden amtlichen Formblattes für die Verschreibung, das Verfahren für die…
§ 19 Abs. 1 BtMGGesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
Der Betäubungsmittelverkehr sowie die Herstellung ausgenommener Zubereitungen unterliegt der Überwachung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und…
§ 48 Abs. 2 Nr. 1 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
die Verschreibung nur auf einem amtlichen Formblatt, das von der zuständigen Bundesoberbehörde auf Anforderung eines Arztes entweder ausgegeben oder in…