§ 20 Abs. 3 MilchFettGGesetz über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten
Soweit Preise bei Abgabe durch die Molkereien nicht festgesetzt werden, kann das Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und…
§ 8 Abs. 3 1. FlGDVVerordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung
Die Bundesanstalt fasst die eingegangenen Meldungen der Meldebehörden zusammen und gibt das Ergebnis unverzüglich als bundesweite amtliche Preisfeststellung…
§ 9 1. FlGDVVerordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung
Meldegebiet ist das jeweilige Land. Die Bekanntgabe der in den einzelnen Ländern ermittelten Preise durch die Bundesanstalt kann im Benehmen mit den nach…