Art 93 Abs. 1 GGGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes.
§ 19 BVerfGGO 2015Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Soweit sich aus der Stellung des Gerichts als eines obersten kollegialen Verfassungsorgans, dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz und dem Gesetz über das…
§ 1 Abs. 1 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber unabhängiger Gerichtshof des Landes.
§ 1 Abs. 1 BVerfGGO 2015Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
Plenum und Präsident arbeiten zur Erfüllung der Aufgaben des Gerichts zusammen.