§ 82a Abs. 3 BVerfGGDas Bundesverfassungsgericht kann ohne mündliche Verhandlung entscheiden.
§ 49a Abs. 4 VerfGHG NRWGesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Verfassungsgerichtshof kann ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden.
§ 48 Abs. 2 BVerfGGDas Bundesverfassungsgericht kann von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.
§ 66a BVerfGGIn Verfahren nach § 13 Nr. 5 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 des Untersuchungsausschussgesetzes sowie in Verfahren nach § 18 Abs. 3 des…
§ 55 Abs. 1 BVerfGGDas Bundesverfassungsgericht entscheidet auf Grund mündlicher Verhandlung.