Art. 19 Abs. 1 32024R1348VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
Die unentgeltliche Rechtsauskunft oder unentgeltliche Rechtsberatung und -vertretung erfolgt durch nach nationalem Recht zur Bereitstellung von Rechtsauskunft…
§ 5 Abs. 1 StBerGSteuerberatungsgesetz
Andere als die in den §§ 3, 3a, 3d und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht…
Art. 16 Abs. 3 32024R1348VERORDNUNG (EU) 2024/1348 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für internationalen Schutz in der Union und zur Aufhebung der Richtlinie 2013/32/EU
Unbeschadet des Absatzes 1 kann die Bereitstellung von unentgeltlicher Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen werden, wenn
§ 6 Abs. 2 RDGGesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen,…
§ 9 Abs. 3 RDGGesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
Von der Untersagung bleibt die Befugnis, unentgeltliche Rechtsdienstleistungen innerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher…