§ 7 Abs. 2 HZvGGesetz zur Neuregelung der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland
Näheres zum Verfahren regelt der Versicherungsträger durch Satzung.
§ 11 Abs. 2 KSVGBeitrÜVVerordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Eine Außenprüfung der Versicherten erfolgt nur im beiderseitigen Einvernehmen. Die Prüfung erfolgt auf Vorschlag der Versicherten in ihren Arbeits-, Betriebs-…
§ 8 Abs. 4 Nr. 2 SächsVAGSächsisches Versicherungsaufsichtsgesetz
anlassbezogene Prüfungen in den Geschäftsräumen der Versorgungswerke vorzunehmen,
§ 212a Abs. 2 SGB 6Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
Ein Zahlungspflichtiger ist jeweils nur von einem Träger der Rentenversicherung zu prüfen. Die Träger der Rentenversicherung stimmen sich darüber ab, welche…
§ 3 Abs. 3 Nr. 1 SchwarzArbGGesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
der Personen, die in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des Arbeitgebers, des Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen und des Entleihers tätig…