§ 3 BfAAGGesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Das Bundesamt untersteht der Aufsicht des Auswärtigen Amts, soweit im Rahmen der Übertragung von Aufgaben nach § 2 Absatz 3 keine anderweitige Regelung…
§ 2 Abs. 4 BVwAGGesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes
Das Auswärtige Amt ist zu fachlichen Weisungen berechtigt, soweit es sich um Aufgaben handelt, die auswärtige Angelegenheiten berühren.
§ 1 Abs. 2 BfAAGGesetz über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten
Das Bundesamt untersteht dem Auswärtigen Amt.
§ 5 BVLGGesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Soweit das Bundesamt Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums wahrnimmt, untersteht es den fachlichen Weisungen der sachlich…
§ 3 Abs. 1 AuswSGGesetz zum Schutze der Auswanderer und Auswanderinnen
Für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ist das Bundesverwaltungsamt zuständig.