Schlußformel BMPZVersAnOAnordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung usw. im Dienstbereich des Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen - ZOVers -
Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und Bundesminister der Finanzen und tritt am Tag nach ihrer Verkündung im…
§ 3 Abs. 3 PostPersRGGesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, nach Anhörung oder auf Vorschlag des Vorstands, soweit die Eigenart des jeweiligen Dienstes oder die…
Anlage I Kap IV Nr. b) EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
sachgebietsbezogen (z. B. EinigVtr Anlage I Kap IV B) - Ausgegeben werden alle Dokumente zum Sachgebiet B des Kapitels IV der Anlage I -
Anlage II Kap IV EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
Der Text des Kapitels ist in Abschnitte untergliedert. Er ist wie folgt abrufbar:
§ 3 Abs. 3 BAPostGGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Das Bundesministerium der Finanzen kann der Bundesanstalt im Einvernehmen mit den Postnachfolgeunternehmen weitere Folgeaufgaben der Neuordnung des Postwesens…