§ 117 Abs. 1 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Dieses Gesetz gilt für die bei militärischen Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr beschäftigten Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und…
§ 1 BwKoopGKooperationsgesetz der Bundeswehr
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen, Beamte, Soldatinnen, Soldaten, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der…
§ 1 BBGBundesbeamtengesetz
Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Bundes, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.
§ 7 BwBeamtAusglGAnwendung des Beamtenversorgungsgesetzes
Im Fall des § 4 ist das Beamtenversorgungsgesetz mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
§ 1 Abs. 1 EUAusglBetrG SLSaarländisches Gesetz zur Gewährung eines Ausgleichsbetrages nach Wechsel in einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (Saarländisches Ausgleichsbetragsgesetz) Vom 17. Oktober 2023*)
Dieses Gesetz gilt für Beamtinnen und Beamte des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden…