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Zu den Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten gehören
ärztliche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten,
Schutzimpfungen im notwendigen Umfang einschließlich medikamentöser Prophylaxe, ausgenommen Schutzimpfungen und medikamentöser Prophylaxe und medikamentöser Prophylaxe anlässlich privater Auslandsreisen, und
sonstige medizinische Prophylaxemaßnahmen.
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