§ 16 Abs. 1 BArtSchVVerordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
Ordnungswidrig im Sinne des § 69 Absatz 3 Nummer 27 Buchstabe b des Bundesnaturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 2 ein…
§ 69 Abs. 3 Nr. 21 BNatSchGGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
entgegen § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit § 44 Absatz 3, ein Tier, eine Pflanze oder eine Ware verkauft, kauft, zum Verkauf oder Kauf…
§ 71a Abs. 1 Nr. 2 BNatSchGGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
entgegen § 44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein Tier oder eine Pflanze in Besitz oder Gewahrsam nimmt, in Besitz oder Gewahrsam hat oder be- oder verarbeitet, das…
§ 71 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchGGesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
verkauft, kauft, zum Verkauf oder Kauf anbietet oder zu Verkaufszwecken vorrätig hält oder befördert oder
§ 31 Abs. 1 Nr. 1 TierGesGGesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen
entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 ein dort genanntes Tier, ein dort genanntes Erzeugnis, ein dort genanntes Teil, einen dort genannten Gegenstand oder einen dort…