Anlage 3 BWO
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 595); bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Stadt Bonn Die OberbürgermeisterinWahlbenachrichtigung für die Wahl zum Deutschen BundestagFreimachungs- vermerk Wahltag: Sonntag, der …………………………, Wahlzeit: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Wahlraum Schulgebäude Agnesstraße 1 53225 Bonn barrierefrei/nicht barrierefreiWahlkreis/Wahlbezirk/ Nummer im Wählerverzeichnis 316 / 00345ggf. Weisung zum Sendungsverbleib bei Unzustellbarkeit und UmzugAuskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer: …… / …………………, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte unter der Telefonnummer: …… / ………………… Informationen in Leichter Sprache unter www.bundeswahlleiter.de/info/leichte-sprache.htmlSehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu bitte diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Sie dürfen Ihr Wahlrecht nur persönlich und nur einmal ausüben. Herrn/Frau .......... .......... ..........Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben; auch dann soll die oben mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Gemeindebehörde abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden. Wahlscheinanträge werden von der Gemeindebehörde nur bis zum ……… 15.00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr.Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens …, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt. Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen.Mit freundlichen GrüßenStadt Bonn Die Oberbürgermeisterin