§ 7 Abs. 3 BwHFVVerordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Erkrankt die Soldatin oder der Soldat in Deutschland außerhalb des Dienstortes, wird die Untersuchung und Behandlung grundsätzlich von einer Truppenärztin oder…
§ 17a Abs. 5 SGGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
Die Rechte des Patienten nach § 630c Absatz 2 und 4 sowie den §§ 630d und 630e des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten für Soldaten entsprechend; § 630c Absatz 2…
§ 14 SEGGesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
Für die anerkannte Schädigungsfolge erhalten Soldatinnen und Soldaten während des Wehrdienstverhältnisses Leistungen der medizinischen Versorgung im Rahmen der…
§ 10 Abs. 1 BwHFVVerordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
Die Truppenärztin oder der Truppenarzt oder die Truppenzahnärztin oder der Truppenzahnarzt weist die Soldatin oder den Soldaten grundsätzlich in ein…
§ 69a Abs. 3 BBesGBundesbesoldungsgesetz
Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst grundsätzlich nur medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen Diese Leistungen…